Auslagerungen von Kreditdienstleistungen
Osborne Clarke Fintech
by caroline
2w ago
Kreditdienstleistungen als Gegenstand der Auslagerung Gegenstand der Auslagerung sind stets Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kreditdienstleistungen. Das Vorliegen jeder Kreditdienstleistung setzt voraus, dass ein notleidender Kreditvertrag, oder Ansprüche des Kreditgebers hieraus, durch einen Kreditkäufer erworben wurden. Notleidende Kredite sind Kreditverträge, die als notleidende Risikoposition im Sinne von Art. 47a der Verordnung (EU) 575/2013 eingestuft wird. Das betrifft solche Kredite, die mehr als 90 Tage überfällig sind und vom Kreditinstitut gekündigt wurden.¹ Kreditdienstleistungen si ..read more
Visit website
Neue BaFin Erlaubnispflichten durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz
Osborne Clarke Fintech
by caroline
1M ago
Übergangsfristen für bereits am Markt tätige Unternehmen Das KrZwMG enthält eine Übergangsregelung für Unternehmen, die Kreditdienstleistungen bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes angeboten haben. Für diese Unternehmen sind die folgenden Fristen zu beachten: 30. Dezember 2023: KrZwMG tritt in Kraft 16. Februar 2024: Absichtsanzeigen sind einzureichen 05. April 2024: Unterlagen für Erlaubnisantrag sind einzureichen 29. Juni 2024: Übergangsregelung für aktive Dienstleister endet Hat ein Unternehmen keine erforderliche Absichtsanzeige erstattet oder keine erforderlichen Angaben und Unterlagen ..read more
Visit website
Instant Payments – Überweisungen in Echtzeit kommen
Osborne Clarke Fintech
by Osborne Clarke
1M ago
Die Europäische Kommission hatte am 26. Oktober 2022 einen Kommissionsvorschlag für eine Verordnung über Echtzeitüberweisungen („Instant Payment VO“ oder die „Verordnung“) veröffentlicht. Nachdem das Europäische Parlament und der Rat am 7. November 2023 eine politische Einigung über einen Kommissionsvorschlag zur Regulierung von Instant Payments erzielt und am 28. November 2023 eine aktualisierte Fassung veröffentlicht hatten, hat der Rat am 26. Februar 2024 die Instant Payment VO ohne wesentliche inhaltliche Änderungen im Vergleich zur Fassung vom 28. November 2023 angenommen. Das Europäische ..read more
Visit website
Neue Aufzeichnungs-, Melde- und Aufbewahrungspflichten für Zahlungsdienstleister ab 1. Januar 2024: BMF äußert sich
Osborne Clarke Fintech
by Osborne Clarke
3M ago
Zum Hintergrund Mit Schreiben vom 28. Dezember 2023 nimmt das BMF zu den neuen besonderen Pflichten für Zahlungsdienstleister Stellung. Diese gelten seit  dem 1. Januar 2024 in Form des § 22g UStG, der die Richtlinie (EU) 2020/284 in nationales Recht umsetzt. Nach der neuen Regelung müssen bei grenzüberschreitenden Zahlungsdiensten bestimmte Daten erfasst und an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt werden. Von dort aus werden sie an ein zentrales elektronisches Zahlungsinformationssystem der Europäischen Kommission („CESOP“) weitergel ..read more
Visit website
MiCAR-Stellungnahme, die Zweite: Tanja Aschenbeck und Jan Herrmann beleuchten Kryptowerte-Dienstleistungen im BetriebsBerater
Osborne Clarke Fintech
by Osborne Clarke
4M ago
Nachdem Tanja Aschenbeck und Jan Herrmann sich bereits in der September-Ausgabe des Betriebsberaters (Beitrag hier abrufbar) mit dem Anwendungsbereich der MiCAR auseinandergesetzt haben, knüpfen sie hieran in der aktuellen Ausgabe (BB 2023, 2883 ff. – hier abrufbar) an. Dieses Mal liegt der Schwerpunkt auf den #Kryptowerte-Dienstleistungen nach der MiCAR und deren Abgrenzung zu erlaubnispflichtigen Tätigkeiten unter der bestehenden europäischen Regulierung. The post MiCAR-Stellungnahme, die Zweite: Tanja Aschenbeck und Jan Herrmann beleuchten Kryptowerte-Dienstleistungen im BetriebsBerater app ..read more
Visit website
Regulierung von Stablecoins nach MiCAR
Osborne Clarke Fintech
by caroline
5M ago
Hintergrund Die Verwendung von Kryptowährungen oder Stablecoins als Zahlungsmittel für Transaktionen ist auf dezentralen Marktplätzen (Decentralised Exchanges) obligatorisch. Auf zentral ausgestalteten Marktplätzen werden weiterhin konventionelle Zahlungsmittel wie Euro oder USD für den Erwerb von z.B. DLT-basierten Wertpapieren (Security Token oder Kryptowertpapiere) verwendet. Dies erfordert adie Einbindung entsprechender Intermediäre (z.B. Institute, die üblicherweise Gelder für Kunden auf sog. Guthabenkonten verwahren). Mit Stablecoins bestünde die Möglichkeit, die gesamte Wert-schöpfungsk ..read more
Visit website
Gesetzgeber goes Krypto – der RefE des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes
Osborne Clarke Fintech
by Osborne Clarke
5M ago
A. Hintergrund und Gegenstand des FinmadiG Die Europäische Kommission hat im Jahr 2020 mit der Vorstellung ihres Entwurfs eines Digital Finance Package einen entscheidenden Anstoß für die Förderung eines wettbewerbsfähigen und innovativen europäischen Finanzmarkts gegeben. Inzwischen wurden mit der MiCAR, der Verordnung (EU) 2023/1113 (Geldtransferverordnung), sowie dem DORA die wesentlichen Bausteine des Kommissionsvorhabens umgesetzt. Um eine friktionslose Anwendung der neuen EU-Vorschriften in Deutschland zu gewährleisten und den Umsetzungspflichten fristgerecht nachzukommen, sieht der RefE ..read more
Visit website
Das FinmadiG setzt die MiCAR in Deutschland um
Osborne Clarke Fintech
by caroline
5M ago
Entwicklung und aktueller Stand Am 9. Juni 2023 wurde die MiCAR offiziell als „Verordnung (EU) 2023/1114″ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung ist sie in Kraft getreten (Art. 149 Abs. 1 MiCAR). Die Titel III und IV der Verordnung über vermögenswertereferenzierte Token und E-Geld-Token gelten bereits ab dem 30. Juni 2024. Die übrigen Bestimmungen der MiCAR gelten ab dem 30. Dezember 2024. Am 12. Juli 2023 veröffentlichte die ESMA ein erstes Konsultationspapier über technische Standards, die bestimmte Anforderungen der Verordnung über M ..read more
Visit website
Osborne Clarke International’s MiCAR Webinar – get the slides and the recordings!
Osborne Clarke Fintech
by Osborne Clarke
6M ago
MiCAR is one of the hottest topics in the crypto market right now. Although it’s a very thoroughly distilled legal framework which is supposed to bring clarity, it is yet another part of the regulatory jungle in the crypto area. Our international experts, Tanja Aschenbeck, Nunzia Melaccio, Anka Langedijk, Catherine Hammon, Frank Hoogendijk, Paul Harris and Jan Herrmann, took a deep dive into MiCAR in a one-hour webinar. In case you’ve missed it or want to re-listen, you can find the recordings here as well as the slides. The post Osborne Clarke International’s MiCAR Webinar – get the slides a ..read more
Visit website
Kryptowerte im Fondsmantel – Anforderungen an die Verwahrstelle
Osborne Clarke Fintech
by Osborne Clarke
7M ago
1. Die Ausgangslage: 2-Schritt-Strategie Kryptowerte erfordern, im Vergleich zu „klassischen“ Anlagen, z. B. wegen ihres hohen technischen Gehalts, eine andere Betrachtung auf mit ihnen verbundene Risiken und deren Management. Um diese Betrachtung ganzheitlich vornehmen zu können, ist eine frühzeitige Einbindung aller erforderlichen Stellen im Unternehmen angezeigt. Prozessorientiert ist ein Zwei-Schritt-Verfahren zu empfehlen. Im ersten Schritt ist eine umfassende initiale Kryptowert-Due-Diligence durchzuführen, in der anhand eines festgelegten Kriterienkatalogs geprüft wird, ob ein Kryptower ..read more
Visit website

Follow Osborne Clarke Fintech on FeedSpot

Continue with Google
Continue with Apple
OR